Privathaftpflichtversicherung Versicherungsvergleich

Auch kleine Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine weggeworfene Zigarette können Schäden in Millionenhöhe verursachen. Gerade wenn Personen geschädigt werden, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin bedeuten. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss für Jedermann.

Über unseren online Tarifrechner finden Sie die richtige Privathaftpflichtversicherung:

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Wenn Sie den B-Tarif in Ihrer KFZ Versicherung erhalten, können Sie hier auch den öffentlichen Dienst Tarif wählen.
Alter (volle Jahre)
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Für junge Menschen oder Senioren gibt es Extra-Rabatte.
Selbstbeteiligung
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Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Die Tarife werden aber dadurch nur wenig billiger.
Ausfalldeckung
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Wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher Ihren Haftpflichtanspruch aber nicht befriedigen kann (z.B. weil er selbst keine Versicherung besitzt), tritt diese Versicherung ein.
Schaden-Beispiel:
Ein Fahrradfahrer fährt Sie an. Es bleibt ein dauerhafter Körperschaden. Der Fahrradfahrer hat keine Haftpflicht und kann nicht zahlen. Von dieser Versicherung würden Sie den Schaden bezahlt bekommen.
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7 Jährige (Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihre Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Schaden-Beispiel:
Ihr 5 jähriges Kind zerkratzt in Ihrem Beisein eine Fahrzeugtür. Rechtlich müssen Sie nicht haften und die Versicherung würde nur mit diesem Einschluß zahlen!
Hund mitversichern ? (kein Kampfhund!)
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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Laufzeit
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Durch einen Laufzeitrabatt werden einige Tarife 5% bis 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.
Ich verzichte auf die Beantwortung weiterer Fragen und wähle aus dem Vergleich einen Tarif, der meinen Bedarf erfüllt.
Ich möchte weitere Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz machen. Es werden dann nur Tarife angezeigt, welche die Vorgaben erfüllen.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]


Informationen zur Privathaftpflicht

Was ist versichert ?
Gesetzlich geregelt ist: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet in vollem Umfang dafür mit seinem gesamten Privatvermögen (BGB § 823). Sowohl im Bereich der Personenschäden als auch bei Sachschäden und Vermögensschäden.

Was ist nicht versichert ?
Generell sind Ursachen nicht versichert, die auf Vorsatz beruhen. Sowie Dinge, die aufgrund Ihres Berufes (Arbeitszeit) passieren. Auch nicht versichert gilt der Bereich Sport, insofern Sie auf Teilnahme an Rad,- Perde,- oder Autorennen, Box oder Ringkämpfen beruhen.

Gemietete gepachtete und geliehene Sachen sind nicht versichert.

Dies gilt auch für alle Familienmitglieder, die ansonsten in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.

Wer ist versichert ?
Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Partner ( Nicht eheliche Partner können mitversichert werden, auch Gleichgeschlechtliche, sofern Sie bei Antragsstellung namentlich genannt wurden.

Kinder (Mitversichert sind Kinder bis zu Ihrer Volljährigkeit oder bis zum Ende Ihrer ersten Ausbildung. Sollte es sich um eine Zweitausbildung handeln, zum Beispiel durch Ausbildungsabbruch, muß sich das Kind selbst versichern)

Hauspersonal

So haften Kinder ?
Kinder von 0-7 Jahren sind deliktunfähig. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann jedoch dies vorliegt, ist Ermessenssache des Versicherers.

Versicherungsfall ! Was nun ?
Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist dies dem Versicherer unverzüglich in schriftlicher Form zu melden. Auch dann, wenn Sie nicht zu 100 % überzeugt sind, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt. Sie sollten niemals vorschnell ein Schuldeingeständnis gegenüber dem Geschädigten machen. Die ist Arbeit des Versicherers. Der Versicherer prüft ob, überhaupt Deckung sowie Haftung besteht.

Deckungsssummen ?
Welche Deckungssumme man wählt, hängt zum einen von Ihrer Finanzstärke ab, sowie Ihre persönliche Einstellung. Da man wie gesagt mit seinem gesamten Vermögen haften muß. Oft sind die zu zahlenden Jahresbeiträge für 5 Mio Euro Deckung nicht viel günstiger als 7,5 Mio Euro oder 10 Mio Euro. Somit empfiehlt sich immer, die Höchstsumme abzuschließen.

Privathaftpflichtversicherung Deckungserweiterungen ?
Es gibt sehr viele Deckungserweiterungen. Hier die üblichen: Forderungsausfall, Schäden durch Minderjährige, Abhandenkommen fremder Schüssel, Regressanspruch des Arbeitgebers, Allmählichkeitsschäden.

Extra zu versichernde Risiken ?
Tierhalterhaftpflicht,Gewässerschadenhaftpflicht,Bauherrenhaftpflicht,Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.

Kündigung einer Privathaftpflichtversicherung ?
Der Vertrag muß mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.(Siehe Versicherungspolice). Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.Ebenso können Sie nach einer Schadenzahlung seitens Ihres Versicherers innerhalb eines Monats kündigen. Fristlos oder zu Jahresende. Eine Kündigung zum Jahresende macht mehr Sinn, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Jahresende hat. Kündigung wegen Prämienerhöhung ist auch möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig seinen Versicherungsschutz erhöht. Jedoch ist in diesem Fall der frühstmögliche Termin der Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung.

Versicherungsbedingungen ?
Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Nach Erhalt dieser können Sie noch 14 Tage der Police widersprechen, ohne Angabe von Gründen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung

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